Sachverständigen- & Planungsbüro Schirrmacher GmbH Sachverständigen- & Planungsbüro Schirrmacher GmbH

Gutachten Einbruchschutz

Vorab-Info zu einem möglichen Gutachten-Auftrag – Verfahrenshinweise / Hinweise zur Abwicklung.

Der Auftraggeber erklärt sich grundsätzlich bereit, dem Sachverständigen die für seine Tätigkeit wichtigen Unterlagen (z .B. Angebote, Rechnungen, Schriftwechsel, Zeichnungen, Pläne etc.) auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass dem Sachverständigen für seine gutachterliche Tätigkeit eine Vergütung zusteht. Der Vergütungssatz für die Inanspruchnahme des Sachverständigen, auch für mündliche Gutachten, einschließlich Zeitaufwand für vorbereitende Tätigkeiten und zur Ausarbeitung des Gutachtens wird als Honorar in Abhängigkeit der Aufgabenstellung als auch abhängig vom Gutachtenumfang individuell festgelegt.

Der Auftraggeber kann jederzeit vom Auftrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen des Sachverständigen werden abschließend berechnet.

Gutachten

Beauftragungen sind durch jede natürliche Person möglich. Meine Sachverständigentätigkeit wird bestimmt durch Objektivität, Neutralität, regelmäßige Weiterbildung und umfassenden Sachverstand.

Überwachung

Im Rahmen meiner Überwachungstätigkeit wird für Bauteillieferungen die Konformität zwischen Ausschreibung, Bestellung, Produktion und Lieferung einzelner Aufträge als auch bei Großaufträgen sichergestellt.

In enger Zusammenarbeit mit dem Bauherr bzw. Auftraggeber übernehme ich die Überwachung einzelner als auch gesamter Ausschreibungen, Bestellungen, Produktion, Lieferung und letztendlich auch die Überwachung der fach- und sachgerechten Montage auf Basis der Bestellunterlagen bis hin zur Abnahme.