Zuständigkeit Einbruchschutz
Beweissicherung
Technische und schriftliche Sachverhalte, die z.B. unter Parteien strittig sind, werden am strittigen Objekt in Schrift und Bild von mir neutral als Erkenntnisse dokumentiert. Diese Erkenntnis werden als Beweis für die weitere Verfahrensweise auch in einem Streitfall gesichert.
Auftraggeber: Gerichte, Versicherungen, private Auftraggeber.
Beratung
Einzelberatung und Gruppenberatung auch vor Ort zum Thema „Allgemeine Sicherheit rund ums Haus“.
Im Bauherrengespräch empfehle ich bereits in der Planungsphase unter Berücksichtigung der Erkenntnisse gemäß der polizeilichen Präventionsstatistik eine Festlegung von Typ, Einsatzzweck und Funktion der Fenster und Türen.
Weitere Beratungsinhalte sind Neufenster, Neutüren oder insbesondere auch Nachrüstung von bestehenden Fenstern und Türen mit einbruchhemmenden Beschlägen, als auch mit sanierfähigen Beschlägen, Dichtungen und Verglasungen.
Auftraggeber: Privat, Unternehmen, Versicherungen.
Planung, Sicherheitstechnik und Einbruchschutz
Strategische und konzeptionelle Absicherung von Immobilien, z.B. Wohnungen, Absicherung durch Zugangs- und Berechtigungskonzepte für gewerbliche Gebäude und Gelände (Perimeterschutz). Alle Planungen orientieren sich sowohl an den Vorgaben polizeilicher Prävention als auch der Einhaltung baurechtlicher Vorgaben und den Vorgaben und Anforderungen der Sachversicherer. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Verknüpfung mit der Alarmanlagen- bzw. Gefahrenmeldetechnik. Ferner plane ich sicherheitsrelevante Konzeptionen zur Begehung und Absicherung von privaten Grundstücken als auch gewerblichem Betriebsgelände unter Berücksichtigung von Zugangsberechtigungen und der vorhandenen Betriebslogistik.
Auftraggeber: Privat, Unternehmen, Versicherungen.
Planung, Energetische Sanierung von Fenstern, Dachfenstern und Türen
Fenster und Türen bis zu 40 Jahre alt und älter, können nachhaltig und unter Beibehaltung bzw. mit Wiederherstellung aller Funktionen saniert werden, soweit es die vorhandenen Profile auch qualitativ und sinnvoll zulassen. Sanierung heißt dabei vollumfänglich instandsetzen und nicht austauschen. Die Besonderheiten werden bei einem Besichtigungstermin vor Ort genau festgestellt.
Energieeinsparungen von min. 60% sind bei bestehenden Fenstern/Türen durch den Austausch von Beschlägen, Dichtungen und Glas möglich. Sowohl bei Holz,- Kunststoff- als auch Aluminiumelementen.
Damit verringert man spürbar die Wärmeverluste eines Fensters/einer Tür und als Nebeneffekt erreicht man dadurch zusätzlich noch einen messbar hohen Lärmschutz.
Schulungen
Einzel- und Gruppenschulungen zur mechanischen Sicherheitstechnik als zugelassener Schulungsanbieter durch das LKA Bayern. Beinhaltet auch Schulungen für Unternehmen, Kommunen und polizeiliche Akademien und Berater zum Thema mechanische Sicherheitstechnik.
Schwerpunkte:
- ) Weiterbildung der Kriminalpolizeilichen Berater sowie respektive der zuständigen LKA-Mitarbeiter.
- ) Seminarreihe Technisches Marketing und Umsatzsteigerung für kleine und mittlere Industrie- und Handwerksunternehmen
Überwachung
Konzeptionelle Überwachung von Bauvorhaben hinsichtlich allgemeiner Sicherheit und Einbruchschutz unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Vorgaben und Anforderungen.
Auftraggeber: Privat, Unternehmen und Generalunternehmer.
Gutachten in mechanische Sicherheitstechnik
Erstattung von Gutachten gemäß Beweisbeschluss von Gerichten, Erstattung von Privatgutachten und Schiedsgutachten, ausschließlich nach den Vorgaben und Regelwerken für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Sicherheitskonzepte für Unternehmen und Kommunen.
U.a. Absicherungs- und Zugangskonzepte für Betriebs- oder sonstig geschlossene Gelände, Perimeter, Schranken etc.
Absicherung einzelner Unternehmensabschnitte, -gebäude und/oder einzelner Räume Erstellung individueller Sicherheitskonzepte nach dem Stufenprinzip:
- Beratung und erste Festlegung der zu erbringenden Leistungen und der Zielsetzung
- Ortstermin zur Feststellung des Ist Zustandes
- Auswertung der Erkenntnisse des Ortstermines und Erstellung eines Maßnahmenkataloges
- Auf der Basis von 3. Vorstellung eines ersten Konzeptentwurfes.
- Finales Konzept nach Abstimmung und Einarbeitung kundenspezifischer Änderungen.
- Projektbegleitung zu allen auszuführenden Maßnahmen
Die einzelnen Stufen können jederzeit einzeln als auch gesamt vom Auftraggeber zur Ausführung festgelegt werden. Zu jeder Stufe wird eine umfangreiche Dokumentation erstellt. Alle Konzeptionen werden unter Berücksichtigung der allgemeinen baulichen, Brandschutz- bzw. Rettungswegtechnischen Auflagen erstellt.